Rechtliches
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der truetor GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nachhilfe- und Bildungsdienstleistungen der truetor GmbH (nachfolgend „truetor“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein von truetor unterbreitetes Angebot ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann insbesondere über eine elektronische Bestätigung, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
(3) Maßgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang sind die jeweilige Nachhilfevereinbarung und diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Bei minderjährigen Schülern muss der Vertrag durch einen hierzu berechtigten Vertragspartner abgeschlossen werden. Die eigenständige Terminvereinbarung durch Minderjährige ist mit Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich.
§ 2 Leistungsumfang
(1) truetor organisiert die Nachhilfe und ermöglicht deren Durchführung durch beauftragte, in der Regel selbstständige Lehrkräfte. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich truetor; zwischen dem Kunden und der Lehrkraft entsteht durch die Vermittlung kein gesonderter Unterrichtsvertrag.
(2) Die Nachhilfe kann online oder in Präsenz stattfinden. Fach, Umfang, Unterrichtsform und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(3) Ein bestimmter Lernerfolg, eine Notenverbesserung oder das Bestehen einer Prüfung wird nicht geschuldet.
(4) Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei einem notwendigen Lehrkraftwechsel bemüht sich truetor um eine geeignete Alternative. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 3 Vertragsmodelle und Lernpakete
(1) Flexible Nachhilfe: Bei der flexiblen Nachhilfe besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Stundenzahl. Berechnet werden verbindlich vereinbarte Unterrichtstermine nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Lernpakete: Ein Lernpaket umfasst eine verbindlich vereinbarte Mindestanzahl an Nachhilfestunden innerhalb eines individuell festgelegten Gültigkeitszeitraums. Stundenanzahl, Stundensatz, Gesamtpreis und Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der Nachhilfevereinbarung.
(3) Mit Abschluss eines Lernpakets verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Vergütung des gesamten Lernpakets. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig an der Terminplanung mitzuwirken und die vereinbarten Stunden innerhalb des Gültigkeitszeitraums in Anspruch zu nehmen.
(4) Werden Stunden innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht in Anspruch genommen, werden diese nach dessen Ablauf in einer Abschlussrechnung berechnet, soweit sie nicht bereits bezahlt wurden. Eine Rückerstattung oder Reduzierung des Paketumfangs erfolgt nicht.
(5) Fallen vereinbarte Unterrichtsstunden aus Gründen aus, die allein truetor zu vertreten hat, werden diese nachgeholt.
(6) Lernpakete verlängern sich nicht automatisch. Nach Ablauf oder vollständiger Nutzung eines Lernpakets können weitere Stunden im flexiblen Modell zu den hierfür vereinbarten Konditionen gebucht werden. Eine neue Mindestabnahme entsteht dadurch nicht.
§ 4 Terminvereinbarung und Absagen
(1) Unterrichtstermine werden zwischen dem Kunden und truetor oder der eingesetzten Lehrkraft vereinbart. Ein Termin gilt als verbindlich, sobald sich die Beteiligten auf dessen Zeitpunkt verständigt haben.
(2) Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ohne Berechnung einer Ausfallstunde abgesagt oder verschoben werden. Die Absage muss rechtzeitig bei truetor oder der Lehrkraft eingehen.
(3) Bei einer späteren Absage oder Nichtteilnahme des Kunden bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Unterrichtsleistung ordnungsgemäß bereitgehalten wurde. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte oder böswillig nicht erzielte Einnahmen werden angerechnet. Eine entsprechend vergütungspflichtige Stunde wird auf ein vereinbartes Lernpaket angerechnet.
(4) Kann eine Unterrichtsstunde aus Gründen, die truetor oder der eingesetzten Lehrkraft zuzurechnen sind, nicht oder nicht vollständig stattfinden, wird nur die tatsächlich vertragsgemäß erbrachte Leistung berechnet. Bei Lernpaketen bleibt der Anspruch auf die nicht erbrachte Unterrichtsleistung bestehen.
(5) Abweichende Termin- und Absageregelungen können individuell vereinbart werden.
§ 5 Preise und Verwaltungspauschale
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Stundensatz. Eine Nachhilfestunde umfasst grundsätzlich 60 Minuten. Kürzere oder längere Unterrichtseinheiten werden entsprechend anteilig berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der erste Unterrichtstermin ist regulär kostenpflichtig. Kostenlose Kennenlerntermine, Probestunden oder sonstige Vergünstigungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Soweit im Angebot ausgewiesen, erhebt truetor für die laufende Organisation und Betreuung eine Verwaltungspauschale von 20,00 €. Diese wird erstmalig zu Beginn der entgeltlichen Zusammenarbeit fällig. Eine erneute Berechnung erfolgt frühestens zwölf Monate nach der letzten Berechnung und nur in einem Monat, in dem tatsächlich entgeltlicher Unterricht stattfindet.
(4) Zusätzliche Kosten, etwa für Anfahrten oder besondere Leistungen, werden nur berechnet, wenn sie zuvor vereinbart wurden.
(5) Bereits vereinbarte Preise bleiben für den jeweiligen Vertragsumfang verbindlich. Änderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
§ 6 Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich für die angefallenen Unterrichtsleistungen. Bei Lernpaketen können darüber hinaus noch offene, vertraglich geschuldete Beträge nach Ablauf des vereinbarten Gültigkeitszeitraums abgerechnet werden.
(2) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. Sie sind mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen durch Überweisung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. truetor ist berechtigt, gesetzlich ersatzfähige Verzugszinsen und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
(4) Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann truetor die Durchführung weiterer Unterrichtsstunden nach vorheriger Ankündigung im gesetzlich zulässigen Umfang aussetzen.
§ 7 Vertragsbeendigung und Widerruf
(1) Bei der flexiblen Nachhilfe besteht keine Mindestlaufzeit. Eine Verpflichtung zur Vereinbarung weiterer Unterrichtstermine besteht nicht.
(2) Lernpakete enden grundsätzlich mit Ablauf des vereinbarten Gültigkeitszeitraums beziehungsweise nach vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten festen Vertragsdauer ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Über deren Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen informiert truetor gesondert vor Vertragsschluss.
(4) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben bei einer Vertragsbeendigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) truetor ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.